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Kunststofftüren

Kunststofftüren

Eine kostengünstige Alternative. Als kostengünstige Alternative bei Renovierungen, aber auch bei Neubauten, hat die Kunststoff-Haustür mittlerweile an Beliebtheit gewonnen. Hochwertig verarbeitet und funktionell ausgestattet, werden aus diesem Material Haustüren gebaut, die hohen Ansprüchen genügen, dabei aber den Pflegeaufwand auf einem sehr niedrigen Niveau halten. Alu-Holzhaustüren Holz erzeugt Behaglichkeit - ein Kunststoff zum Wohlfühlen. Aluminium hingegen ist robust. Eine Alu-Holz-Haustür von der Firma Fenster Braun schützt vor Lärm, Kälte und Feuchtigkeit. Sie bietet eine ausgezeichnete Wärmedämmung und zeichnet sich im täglichen Gebrauch durch angenehme Leichtgängigkeit und langjährige Formstabilität aus. Jede Fenster Braun Türe bietet hohe Sicherheit schon im Standard. Gewährleistet wird das mit einem Türschloß mit Mehrfachverriegelungen und Sicherheitsbolzen. Eine unsichtbare Sicherheits-Schließleiste vervollständigt das Getriebe. Bandseitig verarbeiten wir drei Haustürbänder in Edelstahl-Optik. Diese sind selbstschmierend, dreiteilig, leicht einstellbar und höchst langlebig. Zur Sicherheit werden diese unterstützt durch Bandsicherungen.. Außen wetterfest - innen behaglich. Nebeneingangstüren Preisgünstig und trotzdem sicher. Nebeneingangstüren- erfüllt alle Anforderungen Stabilität und Beschlagstechnik von Nebeneingangstüren, ein äußerst zuverlässige Produkt. Bei Fenster Braun erhalten Sie eine qualitativ hochwertige und preiswerte Nebeneingangstür, welchen Werkstoff Sie auch wählen: Wir beraten Sie gerne!
Hallentore

Hallentore

Benötigen Sie neue Hallentore für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb? Wir bieten robuste und beständige Hallentore in verschiedenen Ausführungen an. in solides Hallentor für Ihren Betrieb Inoxdoors ist Ihr Spezialist für Hallentore in der Landwirtschaft und weitere Bereiche.Unser Hallentor ist ein Schiebetor für Hallen, welches durch die Verwendung von Glas auch im geschlossenen Zustand viel natürliches Licht in Ihr Gebäude lässt. Die Art von Schiebetor kann in vielen landwirtschaftlichen Betrieben und anderen Innenräumen eingesetzt werden. Das funktionelle und zugleich attraktive Hallentor-Modell von Inoxdoors bietet viele Möglichkeiten für verschiedene Anwendungen. Beispielsweise werden die Türen häufig in der Agrarindustrie für den Zugang zum und vom Futtergang in Ställen verwendet. Die Schiebetüren können aber auch zum Absperren eines Wagenschuppens verwendet werden. Nicht nur in der Landwirtschaft sind unsere Hallentore beliebt – ganz nach dem Motto „Stabil und Langlebig’’, gewährleistet Inoxdoors qualitativ hochwertige Hallentore für verschiedene Industriegebiete. Denn auch eine Werk- oder Lagerhalle kommt nicht ohne gute und solide Hallentore aus. Für mehr Inspiration können Sie sich gerne einige unserer Umsetzungen in den Referenzen ansehen. Hallentore: Ihre sichere Wahl Mit einer breiten Farbauswahl, lässt Inoxdoors Ihnen großen Raum für die eigene individuelle Gestaltung landwirtschaftlicher Hallen. So können Sie Ihrer Halle einen ganz persönlichen Touch verleihen. Unsere Schiebetore für Hallen sind standardmäßig in den folgenden Farben erhältlich. Möchten Sie ein Hallentor kaufen, das mit einer andere Farben versehen ist oder interessieren Sie sich für die Hallentor Preise? Dann ist dies auf Anfrage möglich. Hallentore Eigenschaften unserer Hallentore im Überblick: ROB-Schiene, Stopper und Endanschläge Klarer Aluminium-Profilrahmen Unterwagen Laminierte Glasfenster Untere Paneelreihe Sandwich-Platten Solide Konstruktion Isolierende Wirkun Hochwertige Federung JETZT ANGEBOT ANFORDERN Jetzt Hallentore Preise auf Anfrage erhalten. Möchten Sie Rolltore für Ihren Betrieb kaufen? Dann schauen Sie sich hier die Rolltore für Kälber an.
Glastüren

Glastüren

Helle offene Raumgestaltung durch Glastüren, große Auswahl an Türbeschlägen, Schließ- und Befestigungssystemen. Verschiedene Designs möglich. Maßgefertigt und problemloser Tausch aller Türformate. Oberflächen, klar, satiniert, strukturiert
Glastüren

Glastüren

Fassaden Küchenrückwände Glasschiebewände Glaszuschnitte Glasschleiferei Kunstverglasungen Reparaturverglasungen Notdienst
Zimmertüren

Zimmertüren

Individuell nach Ihrem Geschmack Modernes Design und die hohe Qualität der Materialien machen unsere Türen einzigartig. Wählen Sie aus einer Vielzahl von Modellvarianten, Holzarten, Oberflächen und Glasdesigns. Wir erfüllen Ihre individuellen Wünsche. Und auch das Preis-Leistungsverhältnis wird Sie überzeugen. Unsere erfahrenen Montageschreiner gewährleisten Perfektion in Optik und Funktionalität.
Zimmertüren

Zimmertüren

Wohnungstüren gehören zum Raumambiente wie Möbel und Wohnaccessoires. Bei uns finden Sie die passende Tür zu Ihrem individuellen Wohnstil: Elegante Schleiflacktüren, gemütliche Landhaustüren, Schiebetüren und Glastüren mit modernem Design oder unempfindliche CPL-Türen für’s Kinderzimmer.
Türen und Fenster

Türen und Fenster

raum die passende Tür. Unsere Türen sind speziell für den Einsatz in Kühlräumen entwickelt und bieten eine optimale Isolierung, um die Kälte im Inneren zu halten und die Wärme draußen zu lassen. Sie können zwischen verschiedenen Ausführungen und Größen wählen, um die ideale Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden. Unsere Türen sind nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend und fügen sich nahtlos in jedes Raumkonzept ein. Sie können sich auf die Qualität unserer Produkte verlassen, denn wir legen großen Wert auf hochwertige Materialien und sorgfältige Verarbeitung. Überzeugen Sie sich selbst von unserem umfangreichen Angebot und kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam die perfekte Tür für Ihren Kühlraum.
Innentüren

Innentüren

Finden Sie hier Ihre hochwertige Innentür für Ihr Eigenheim. Verschiedene Designs und Ausführungen machen Ihren Innenräume zu einem Blickfang.
Innentüren

Innentüren

Beste Qualität aus Holz, Glas und Kombinationen, schlicht oder aufwändig kassettiert, leichtgängig und haltbar, mit einer großen Auswahl an Drückern.
Glastüren

Glastüren

Vielfalt der Glastürdesigns Unsere Glastüren bieten eine umfangreiche Auswahl an Designs, die von klassisch bis hin zu modern reichen. Egal, ob Sie sich für schlichte Eleganz oder auffällige Muster entscheiden, jede Tür ist darauf ausgerichtet, Ihr Zuhause mit Licht zu durchfluten und eine offene, luftige Atmosphäre zu schaffen. Sie können aus verschiedenen Arten von Glas wählen, einschließlich klar, mattiert oder strukturiert, um den Grad an Privatsphäre und Lichtdurchlässigkeit zu steuern. Mit unseren maßgefertigten Lösungen können Sie sicher sein, dass Ihre neue Glastür perfekt in den vorgesehenen Raum passt.
Ausgangstüren

Ausgangstüren

Perfekte Lösung für Nebeneingänge wie Garage, Gartenhaus oder Keller Egal ob modern oder klassisch schlicht – bei uns finden Sie die passende Ausgangstüre. Die Türen lassen sich mit Seitenteil, Oberlicht, Sprossen, Farben, Füllungen, Gläsern Drückern oder zusätzlichen Beschlägen vielfach kombinieren. Holz-Ausgangstüren Wir fertigen Holz-Ausgangstüren in der Bautiefe 78 mm. Dadurch erreichen schon unsere Grundmodelle eine hohe Stabilität und gute Dämmwerte, die Energiekosten senken. Durch die vielfältigen Möglichkeiten der Profilgestaltung können unsere Haustüren auf fast jede Anforderung speziell gefertigt werden. Wie alle unsere Produkte werden auch die Ausgangstüren mit geschlossenen Verleimfugen gefertigt. Dadurch sind keine störend wirkende „Rillen“ auf den Flächen zu sehen und die Verbindungen sind vollflächig verleimt. Holz-Aluminium-Ausgangstüren Kombiniert man o.g. Holztüren mit dem festen und korrosionsbeständigen Aluminium entsteht ein Materialmix, der im Türenbau seinesgleichen sucht. Wichtig ist dabei die „schwimmende“ Befestigung der Außenschale, damit thermische Ausdehnungen gewährleistet sind und keine Problem bereiten. Die geraden Linien machen sie zu einer klassischen Holz-Alu-Türe für jeden Anspruch. Optimale Wetterbeständigkeit und leichte Pflegbarkeit ist selbstverständlich. Kunststoff-Haustüren Gefertigt mit 71 mm Bautiefe in flächenversetzter Konstruktion. Das Mehrkammersystem besitzt generell eine horizontale und vertikale Stahlaussteifung (!). Standardmäßig sind die Türen mit thermisch getrennter Schwelle, Doppeldichtungssystem, 3-fach-Massivschwenkriegel-Schloß, 2 Stück 3-D-Bänder, Zylinder mit Not- und Gefahrenfunktion und 28 mm starken Sandwichfüllungen glatt oder mit Nuten ausgestattet. Die Füllungen sind erhöht schlagzäh, garantiert UV-beständig, wasserabweisend, wetterfest und chemikalienbeständig. Die Türen sind in verschiedenen Holzdekoren lieferbar. Für untergeordnete Türen sind auch Modelle in günstiger Standardausführung erhältlich.
Nassraumtüren

Nassraumtüren

Nassraumtüre In Ihrer Nassraumzone brauchen Sie eine Türe, welche den speziellen Anforderungen der hohen Luftfeuchtigkeit standhält. Sowohl die Türe als auch alle Komponenten zur Befestigung müssen aus absolut feuchtigkeitsresistentem Material sein. Die Nassraumtüren der Badertscher Innenausbau AG bestehen aus HPL Vollkernplatten, Typ TRESPA Toplab Vertical. Diese eignen sich dank ihrer antibakteriellen Eigenschaft und der hohen Strapazierfähigkeit besonders gut für rege genutzte Nassräume. Die Türe ist eine Sandwichkonstruktion mit einem Kern aus Styropor und Hart-PVC.
Rauchschutztüren - Holz-Rahmentüren - RS und Sa/Sm Rauchdicht - 2 flügelig

Rauchschutztüren - Holz-Rahmentüren - RS und Sa/Sm Rauchdicht - 2 flügelig

Holz-Rahmentür mit deckend lackierter Oberfläche. Verschiedene Ausführungsvarianten und Multifunktionen auf Anfrage Drehtüren - RS und Sa/Sm Rauchdicht - 2 flügelig Holz-Rahmentür mit deckend lackierter Oberfläche - Typ Portal Plus Besonderheiten - mit und ohne Lichtausschnitt - mit und ohne Seiten-/ Oberteil - Zargen, Türblätter und Verglasungen in verschiedenen Ausführungen und Sonderformen möglich - Durchgangslichte max. BxH: 2750 x 2500 mm Nachweise: A ÜA-Nr. E-14.1.1.-03-1330 D P-281 34710-ift CH P-281 34710-ift Weitere mögliche Ausführungsvarianten und Multifunktionen auf Anfrage.
Rauchschutztüren - Holz-Rahmentüren - RS und Sa/Sm Rauchdicht - 2 flügelig

Rauchschutztüren - Holz-Rahmentüren - RS und Sa/Sm Rauchdicht - 2 flügelig

Holz-Rahmentür mit und ohne Seiten-/Oberteil. Verschiedene Ausführungsvarianten und Multifunktionen auf Anfrage. Drehtüren - RS und Sa/Sm Rauchdicht - 2 flügelig Holz-Rahmentür mit und ohne Seiten-/Oberteil - Typ SRS 1-2 Besonderheiten - mit und ohne Lichtausschnitt - mit und ohne Seiten-/ Oberteil - Zargen, Türblätter und Verglasungen in verschiedenen Ausführungen und Sonderformen möglich - Durchgangslichte max. BxH: 2500 x 2950 mm Nachweise: A ÜA-Nr. E-14.1.1.-03-1337 D P-281 34709-ift CH P-281 34709-ift Weitere mögliche Ausführungsvarianten und Multifunktionen auf Anfrage.
Standardtür mit und ohne Schutzanforderungen - Türblätter

Standardtür mit und ohne Schutzanforderungen - Türblätter

Die STURM Standardtüren mit einer großen Bandbreite an Funktionen und Ausführungsvarianten – für Stahlzargen und Holzzargen. Standardtür mit und ohne Schutzanforderungen - Türblätter Die STURM Standardtüren mit einer großen Bandbreite an Funktionen und Ausführungsvarianten – für Stahlzargen und Holzzargen – in unter­schiedlichen Stärken, Formaten, Oberflächen und frei wählbaren Fertigungsgraden.    Ihre Vorteile auf einen Blick: - Türen für jedes Design und für eine individuelle Raumatmosphäre - Große Vielfalt bei Farben, Oberflächen und Lichtausschnitten - Multifunktion-, Brand-, Rauch-, Einbruch-, Schall- und Wärmeschutz auf Wunsch - Türen mit/ohne Oberblenden Besonderheiten - Oberflächen Standardausführung - HDF-Türdeck vorgeschliffen, roh - Kunstharz(HPL)-belegt oder furniert, direkt verpresst, ohne Kalibrierschliff Oberflächen Optionen: - Furniere FSCR (ohne Aufschlag) - Starkfurniere, Dicke > 0,9 mm bis 2,5 mm - Multilack-Grundierung, vorgrundierte HDF-Deckplatte (3,2 mm) bei den Türtypen VS-Nova 39/46, dB-Plus 39/46, Compact 39/46, CompactMaxima 44, CompactPrestige 51, dB-Trendo 51, dB-Confort 59, db-ConfortPLUS 59, Silencium 51/59    Weitere mögliche Ausführungsvarianten und Multifunktionen auf Anfrage.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Erforderlicher Feuerwiderstand. Brandschutztüren haben die Aufgabe, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, ist in den Schweizerischen Brandschutzvorschriften bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. Die TS Tor & Service AG verfügt über Brandschutztürzulassungen in den Kategorien EI30 und EI90 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF).
Spezialtüren

Spezialtüren

Kratschmann sorgt als österreichischer Marktführer im Bereich gasdichter Türen mit seinen einzigartigen, höchst zuverlässigen Lösungen für absolute Sicherheit – nach Kundenwunsch und Maß gefertigt. Brandschutz- und Reinraumtüren runden das Sortiment ab.
Rahmentüren

Rahmentüren

Die Rahmentür lässt an Gestaltungs- und Konstruktionsmöglichkeiten einiges offen. So können Brandschutz geprüfte Innentüren mit Blockrahmen bis zu einer Breite von 2,76 Meter und einer Maximalhöhe von 3,80 Meter als Vollbautür in Holz oder in Kombination mit Glas gefertigt werden. Holzrahmentüren von Frank bieten konsequenten Schutz gegen Feuer, Rauch und Schall bis 50 dB. Verschiedene Oberflächenmaterialien wie Holz, Kunstharz, Farbe oder Metall sorgen für die gewünschte Ästhetik und Dauerhaftigkeit.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvors
Brandschutztüren

Brandschutztüren

... der Feuerschutz für alle privaten, öffentlichen und industriellen Bereiche. Einfamilienhäuser und große Wohnanlagen genießen ebenso den Schutz wie Kliniken und Kinos, Betriebe und Büros, Großgaragen und Schulen. Feuerschutztüren der Brandschutzklassen T30 und T90 sind einflüglig oder zweiflügelig sowie als Feuerschutzklappen einsetzbar und werden in Norm- und Sondergrößen gefertigt. Als Zubehör sind besondere Zargenausführungen, Obentürschließer und je nach Ausführung Verglasungen sowie Oberblenden und Oberlichter lieferbar. In besonderen Einsatzbereichen kommen Varianten aus Edelstahl zum Einsatz. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztüren T30 1-flgl. Brandschutztüren 2-flgl.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütung
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie "Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen" des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

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Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
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